SIS-REWE Kurzanleitung zur Steuersenkung für Gastronomie, Kultur und Publikationen

Die österreichische Bundesregierung kündigte Mitte Juni an, die Mehrwertsteuer für die Bereiche  Gastronomie, Kultur sowie Publikationen von 1.7.2020 bis 31.12.2021 auf 5 % zu senken.

Für die Gastronomie betrifft diese Mehrwertsteuersenkung alle Speisen und Getränke, für die eine Gewerbeberechtigung lt. § 111 [1] GewO 1994 erforderlich ist. Diese Regelung gilt auch für Tätigkeiten, für welche gemäß § 111 [2] GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Laut Wirtschaftskammer Österreich sind für Publikation- und Kultur folgende Bereiche von der 5 %-igen Mehrwertsteuer betroffen:

  • Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften
  • Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- und Malbücher für Kinder
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt
  • Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wanderkarten
  • Gemälde und Zeichnungen, vollständig von Hand geschaffen, Collagen
  • Originalstiche, – schnitte und –steindrucke
  • Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst
  • Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern
  • Künstlerische Fotografien
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind
  • Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere Orchester, Musikensembles und Chöre (auch für Veranstaltungen derartiger Musik- und Gesangsaufführungen durch andere Unternehmer)
  • Filmaufführungen
  • Der Besuch von botanischen oder zoologischen Gärten sowie Naturparks

Für die UVA-Steuermeldung gibt es aufgrund dieser Änderungen zwei neue Kennziffern:

  • Kennziffer 009 für Inlandsumsätze
  • Kennziffer 010 für innergemeinschaftliche Erwerbe

Mithilfe des neuen Patches können die Kennziffern in SIS REWE für die entsprechenden Steuerschlüssel verwendet werden. Der Patch kann über das Downloadportal der SIS Informatik GmbH heruntergeladen werden. Kontaktieren Sie dazu einfach die Mitarbeiter an unserer Helpline, welche Sie bei der Installation auch gerne unterstützen.

Im Folgenden finden Sie eine Anleitung, wie Sie die neuen Steuerschlüssel in SIS-REWE erstellen und verwenden können:

Neue Steuerschlüssel

  • Suchen Sie einen der bisher gültigen Steuerschlüssel:
    > Verwaltung > Stammdaten je Konzern > Steuerschlüssel
Steuersenkung
  • Danach fügen Sie den neuen Steuerschlüssel ein:
    > Neuen Datensatz einfügen
Steuersenkung
  • Duplizieren Sie die Werte aus dem zuvor kopierten Datensatz:
    > Datensatz duplizieren
Steuersenkung
  • Zuletzt passen Sie die Werte für Steuerschlüssel, Gültigkeitsdatum, Prozentsatz, Bezeichnung und Steuerkonto an

Anpassung im Sachkontenstamm

Passen Sie den Standard-Steuercode in den Sachkonten an.

Hinweis: Wenn in Ihrem Fall viele Konten betroffen sind, bieten wir Ihnen gerne eine teilautomatisierte Umstellung durch unsere REWE-Experten an.
>> Fragen Sie einfach über unsere
Helpline an.

Verbuchung

Verwenden Sie die neuen Steuercodes bei Buchungen, die den Leistungszeitraum Juli 2020 bis (voraussichtlich) Dezember 2020 betreffen.

Für Buchungen über die Bewegungs-Schnittstelle gilt dies ebenso: Rechnungen für Leistungen von Juli 2020 bis Dezember 2020 werden mit dem neuen Steuercode gebucht.

Hinweis: In manchen Fällen ist eine Änderung der Steuerschlüssel im Vorsystem nicht einfach möglich. In diesem Fall können unsere REWE-Experten auch die Import-Schnittstelle für den Zeitraum anpassen.
>> Fragen Sie einfach über unsere Helpline an.

Bitte beachten Sie: Die genauen Richtlinien stehen noch nicht endgültig fest. Daher sind möglicherweise weitere Schritte in SIS-REWE notwendig. Unsere Helpline-Mitarbeiter halten Sie auf Wunsch gerne auf dem Laufenden.