QR-Rechnungen im Schweizer Zahlungsverkehr

QR-Rechnungen im Schweizer Zahlungsverkehr

In der Schweiz wurde per 30. Juni 2020 der nationale Zahlungsverkehr mit der Umstellung auf die QR-Rechnungen im Schweizer Zahlungsverkehr weiter digitalisiert und harmonisiert. Ab diesem Datum können Unternehmen QR-Rechnungen nutzen. Während der Übergangszeit, welche bis 30. September 2022 läuft, ist es noch erlaubt, mit den orangenen und roten Einzahlungsscheinen zu arbeiten. 

Langfristig soll die QR-Rechnung die roten und orangenen Einzahlungsscheine ersetzen. Die QR-Rechnung besteht grundsätzlich aus einem Einzahlungsschein und aus einem Zahlteil.

Für die QR gibt es drei Ausprägungen/Erscheinungsformen, mithilfe derer je nach Bedürfnis der Rechnungssteller, Datenfelder genutzt, kombiniert und weggelassen werden können.

Ausprägung 1: QR-IBAN und QR-Referenz

Diese Ausprägung ersetzt das ESR-Verfahren mit dem orangenen Einzahlungsscheinen. Durch Benutzung der QR-IBAN wird bei der Zahlungserfassung eine QR-Referenz zwingend erforderlich. DIE QR-Referenz entspricht der bisherigen ESR-Referenz (bestehend aus 26 numerischen Zeichen, gefolgt von einer Prüfziffer). Die ehemaligen ESR-Referenznummern können 1:1 übernommen werden. Die QR-Referenz darf nur in Kombination mit der QR-IBAN genutzt werden. Diese unterscheidet sich von der normalen IBAN durch eine andere QR-IID. Für die QR-IID wird ein Wertebereich zwischen 30000 und 31999 verwendet. Die angesprochene QR-IID (bei QR-IBAN) bzw. die IID (bei herkömmlichem IBAN) beginnt immer von links an der fünften Stelle, wobei durch die erste Ziffer der IID die QR-IID und die IID unterschieden werden kann. Die QR-IID beginnt immer mit Ziffer 3:

z.B.: IBAN mit IID:
CH21 8080 8 001 2345 6789 0

IBAN mit QR-IID:
CH21 3080 8001 23 45 6789 0

Ausprägung 2: IBAN ohne Referenz

Diese Ausprägung ersetzt den bisherigen roten Einzahlungsschein. Die Postkonto-Nr. entfällt, es reicht lediglich die IBAN aus. Außerdem können Zahlungszwecke nicht mehr nachträglich handschriftlich ergänzt werden. Der Zahlungszweck muss, wenn gewünscht, immer angedruckt werden.

Ausprägung3: IBAN und Creditor Reference

Die Creditor Reference hat die gleiche Funktion wie bei Ausprägung 1 die QR-Referenz. Die Berechnung der Creditor Reference folgt jedoch einer anderen Logik als die QR-Referenz. Die Logik der Creditor Reference ist im ISO-1169-Standard definiert. Sie kann im Gegensatz zur QR-Referenz auch im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Voraussetzung für den Einsatz einer Creditor Reference ist die Verwendung der IBAN.

Nutzung der QR-Rechnung

Für Zahlungen mit strukturierter Referenz können, wie oben aufgezeigt, die zwei Referenzarten

  • QR-Referenz (1:1-Ablösung der ESR-Referenznummer)
  • Creditor-Reference gemäß ISO-11649-Standard

verwendet werden.

Das zweiteilige Element „Zusätzliche Informationen“ kann für alle Ausprägungen der QR-Rechnung verwendet werden. Das Element besteht aus „unstrukturierten Mitteilungen“ und „Rechnungsinformationen“. Die unstrukturierten Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks (siehe Ausprägung 2), sowie für ergänzende Informationen für Zahlungen mit strukturierter Referenz genutzt werden.

QR-Rechnungen in SIS REWE Go

Die neuen QR-Rechnungen im Schweizer Zahlungsverkehr können natürlich auch in SIS REWE Go eingelesen und weiterverarbeitet werden. Für konkrete Anforderungen und Informationen über QR-Rechnungen in SIS REWE Go können Sie uns natürlich gerne unter informatik@sisworld.com bzw. unter +43 2622 261 88 – 50 kontaktieren.

Quellen

https://www.paymentstandards.ch/dam/downloads/drehbuch-rechnung-steller-empfaenger-de.pdf

https://www.raiffeisen.ch/rch/de/firmenkunden/liquiditaet-und-zahlungsverkehr/harmonisierung-zahlungsverkehr/qr-rechnung/was-ist-qr-rechnung.html

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/einfuehrung-der-qr-rechnung.html